Kindliche Hörstörungen (Pädaudiologie)
Unsere Praxis ist offizielle Nachuntersuchungsstelle Stufe 2 für Neugeborene mit auffälligem Hörscreening-Befund.
Zunächst folgt eine HNO-ärztliche Untersuchung, um Verlegungen der Gehörgänge und/oder Hörstörungen durch Sekretansammlungen im Mittelohr festzustellen und zu behandeln. Anschließend erfolgt die Überprüfung des Hörvermögens mit altersgerechten Methoden. Je nach Alter und Aufmerksamkeitsspanne der Kinder können hiernach auch Überprüfungen der zentralen Hörverarbeitung vorgenommen werden. Abhängig von der Mitarbeit und Charakter der Kinder sind unter Umständen auch Wiederholungsmessungen notwendig, um aussagekräftige Untersuchungsergebnisse zu erhalten.
Folgende Untersuchungsmethoden können wir durchführen:
- Verhaltensaudiometrie
- Tympanometrie
- Messung von Stapediusreflexen
- Messung von Otoakustischen Emissionen
- Hirnstammaudiometrie
- schwellenbestimmende Hirnstammaudiometrie
- Mainzer Sprachtest
- Tinnitusmessung
- Testungen zum Ausschluss zentraler Fehlhörigkeit
- Überprüfung Sprachstatus nach standardisierten Methoden
- Überschwellige Audiometrie
- Hörgeräteberatung und -Überprüfung




