Ohrmuschelkorrektur
Abstehende Ohrmuscheln, die meist durch ein unzureichend ausgebildetes Knorpelrelief entstehen, sind eine der häufigsten Fehlbildungen. Obwohl hierdurch keine Funktionseinschränkungen des Ohres verursacht werden, ist eine Korrektur häufig aus ästhetischen oder seelischen Gründen gewünscht. Vor einer Operation muß bei der Krankenkasse ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden.
Die Operation wird ambulant oder stationär durchgeführt. Der Eingriff ist sowohl in Vollnarkose, als auch in örtlicher Betäubung möglich. Durch eine spezielle Naht-/Schnitttechnik wird die Ohrmuschel geformt, ohne dabei die Vorderseite zu verletzen. So wird eine dauerhaft stabile und natürliche Form der Ohrmuschel hergestellt.

Information über die Behandlung nach der Operation
- Verband für ca. 10 Tage
- Stirnband für weitere 2 Wochen nachts
- Fädenentfernung nach 8-10 Tagen
- Fotodokumentation ca. 6 Wochen nach der OP
- Arbeitsunfähigkeit 1 Woche
- Sportverbot 3 Wochen
Fallbeispiele Ohrkorrekturen (Bilder vor OP)



